Samstag, 4. November 2017

Beschilderung der ausgestellten Skulpturen im St. Veiter Skulpturenpark und/oder Ergänzung des Hinweisschildes Skulpturenpark


Bei der Sitzung des St. Veiter Gemeinderats am Donnerstag, 2. November 2017, wurde meinerseits ein Antrag gemäß § 41 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung eingebracht.

>> Ziel dieses Antrages ist es
 
die ausgestellten Kunstwerke im St. Veiter Skulpturenpark, der sich entlang der Ossiacher Straße an der Stadtmauer zwischen dem Hirter Bierstüberl und der Cantina Toscana befindet, mit den Namen der Künstler, der Werke und Entstehungszeiten zu beschildern und/oder das Hinweisschild im Park auf Höhe Eingang Hirter Bierstüberl (siehe Bild 1) mit einem entsprechenden Lageplan und Bemerkungen zu ergänzen. Zwischen dem Zugang auf Höhe McDonald‘s und der Stadtmauer Richtung Stadtpfarrkirche (siehe Bild 2) möge eine zweite solche Hinweistafel aufgestellt oder am Zaun angebracht werden.

>> Mein Antrag wurde von mir wie folgt  begründet:
Der St. Veiter Skulpturenpark prägt seit einigen Jahren das Stadtbild entlang der Stadtmauer. Er lädt nicht nur zum Verweilen in der Sonne ein, sondern stellt mit seinen Skulpturen auch ein besonderes Alleinstellungsmerkmal für die Herzogstadt dar. Bis auf ein Hinweisschild „Skulpturenpark“ sind für Besucher und Kulturinteressierte keine weiteren Merkmale zu den Skulpturen vor Ort bzw. auf der neugestalteten Homepage der Stadtgemeinde zu finden. Da von vielen Ortsfremden der Verbindungsweg vom Zugang Höhe McDonald‘s zur Stadtmauer Richtung Stadtpfarrkirche benutzt wird, von dort aber keine Einsicht auf das bestehende Hinweisschild gegeben ist, soll in diesem Bereich eine weitere Hinweistafel angebracht werden.